Verfassungsbeschwerde im Steuerrecht

Verfassungsbeschwerden im Steuerrecht drehen sich häufig um Fragen der Gleichberechtigung und der Steuergerechtigkeit. Dies muss grundsätzlich zunächst gegenüber dem Finanzamt verlangt und vor den Finanzgerichten eingeklagt werden. Falls die Gerichte, einschließlich des Bundesfinanzhofs, kein Einsehen haben, steht die Verfassungsbeschwerde offen.

In Ausnahmefällen kann auch unmittelbar gegen Steuergesetze geklagt werden, wenn diese bereits eine Belastung für den Steuerzahler bedeuten und ein Abwarten des Rechtswegs nicht zumutbar ist.

Rechtsanwalt Thomas Hummel vertritt Verfassungsbeschwerden auch im Steuerrecht und kann Ihre Angelegenheit gerne prüfen. Zusammen mit seinen Mitarbeitern wird er Ihnen den erfolgversprechendsten Weg darlegen, damit Sie zu dem erstrebten Ziel kommen können.

Allgemeine Informationen zu Verfassungsbeschwerden insgesamt finden Sie auf der Kanzlei-Seite zu Verfassungsbeschwerden. Diese Informationen sind selbstverständlich auch auf das Steuerrecht anwendbar.

Spezielle Fragen zu Verfassungsbeschwerden aus dem Bereich des Steuerrechts werden hier beantwortet:

Sind Steuern grundsätzlich verfassungskonform?

Ja.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sieht das Grundgesetz Steuern nicht nur vor, sondern setzt deren Erhebung sogar voraus. Der Parlamentarische Rat hat also die Tatsache, dass es Steuern gibt, als selbstverständlich angesehen. Das Grundgesetz regelt dann noch, welche staatliche Ebene für die Festlegung der einzelnen Steuern zuständig ist (fast immer der Bund) und wie die Steuereinnahmen dann verteilt werden.

Die damit notwendig einhergehende Einschränkung des Eigentumsgrundrechts ist das Wesen einer jeden Steuer und nicht per se grundgesetzwidrig. Allerdings muss die Erhebung dann gleichmäßig und nachvollziehbar sein, eine willkürliche Steuerfestsetzung würde möglicherweise die Grundrechte des Steuerzahlers verletzen.

Gibt es einen Anspruch auf niedrige Steuern?

Nein, es gibt lediglich einen Anspruch auf gerechte Steuern und Gleichbehandlung in der Besteuerung. Eine bestimmte Steuerhöhe lässt sich in aller Regel nicht einklagen, sie steht im Ermessen des Gesetzgebers. Die Grenzen einer übermäßigen Besteuerung sind relativ weit.

Gilt der Halbteilungsgrundsatz allgemein?

Der Halbteilungsgrundsatz geht auf einen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück (Beschluss vom 22.06.1995, Az. 2 BvL 37/91). Demnach dürfen Vermögensteuern nur so festgelegt werden,

soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt.

Dieser Grundsatz gilt aber nur für die aktuell nicht erhobene Vermögensteuer.

Ob und inwieweit sich dieser Grundsatz auf andere Steuerarten anwenden lässt, ist noch nicht vollständig geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat es bisher jedenfalls weitgehend abgelehnt, eine allgemeine Maximalgesamtsteuer von (etwas mehr als) 50 % anzuerkennen.

Überprüft das Bundesverfassungsgericht meine Steuererklärung?

Nein, das Bundesverfassungsgericht nimmt keine fachrechtliche Prüfung vor, rechnet also nicht etwa ihre Steuerklärung nach und erklärt Ihnen dann, wie viel Sie zu zahlen haben.

Das Bundesverfassungsgericht stellt lediglich fest, ob die Finanzgerichte Ihre Grundrechte verkannt oder überhaupt nicht beachtet haben. Insofern spielt die Steuererklärung möglicherweise auch eine gewisse Rolle, Gegenstand der Prüfung ist aber das darauf aufbauende Urteil.

Verhindert eine Verfassungsbeschwerde die Erhebung von Steuern?

Nein, grundsätzlich nicht. Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Angefochten wird ja entweder ein Urteil des Bundesfinanzhofs oder ein Steuergesetz (dazu siehe unten). Im ersteren Fall bleibt das Urteil rechtskräftig, der belastende Steuerbescheid bleibt also aufrecht erhalten. Im zweiten Fall gilt das Steuergesetz, solange es nicht explizit aufgehoben wird.

Erst mit einem positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts treten diese gewünschten Wirkungen dann ein.

In der Zwischenzeit muss man entweder die verlangten Steuern zahlen, um sie anschließend zurückzuverlangen. Oder man bemüht sich steuerrechtlich um eine Aussetzung der Erhebung, eine Stundung von Zahlungen oder ggf. um eine Ratenlösung.

Hierfür ist Ihr Steuerberater oder ihr Anwalt für das steuerrechtliche Verfahren der richtige Ansprechpartner.

Wann kommt eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Steuergesetz in Betracht?

Grundsätzlich muss bei allen Gesetzen zunächst der Vollzug abgewartet werden. Man kann also meist erst gegen den Steuerbescheid klagen. Im Rahmen des Klageverfahrens vor den Finanzgerichten und der Verfassungsbeschwerde wird dann auch geprüft, ob die angewendeten Steuergesetze verfassungskonform sind. Dies gilt auch für seit Jahrzehnten bestehende gesetzliche Regelungen.

Weil dies aber oft unzumutbar ist, können auch Gesetze direkt angefochten werden. Dies gilt jedenfalls, wenn die (bei Anwendung des Gesetzes) zu erwartende Steuerlast existenzgefährdend oder zumindest sehr hoch wäre. Auch, wenn man deswegen bspw. seine Anlage- oder Unternehmensstrategie umstellen müsste, wird man die Anfechtung einer neuen Steuervorschrift zulassen müssen.

Die Klage direkt gegen ein Gesetz muss zudem innerhalb eines Jahres seit dessen Inkrafttreten erfolgen. Man kann also nur Neuregelungen anfechten, die ursprünglichen Regelungen praktisch aller Steuergesetz sind dagegen einer solchen Verfassungsbeschwerde längst entzogen.

Eine Gesetzesänderung hinsichtlich einer Steuer droht. Können Sie mir helfen?

Ja, sehr gerne.

Wenn Sie von entsprechenden Änderungsplänen der Bundesregierung oder des Bundestags, sei es auch nur auf Fraktionsebene, erfahren, können Sie sich sofort an die Kanzlei Abamatus wenden. Wir werden dann das Gesetzgebungsverfahren beobachten und gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde besprechen.

Falls das Gesetz dann tatsächlich verabschiedet wird und Ihnen greifbare Nachteile drohen, kann die Verfassungsbeschwerde gegen das Steuergesetz zeitnah erhoben werden.

Mit welchen Kosten muss ich für die Verfassungsbeschwerde rechnen?

Eine Verfassungsbeschwerde im Steuerrecht ist normalerweise aufwendig und bedarf einer genauen Argumentation. Aus diesem Grunde ist regelmäßig mit etwas höheren Kosten als in anderen Rechtsbereichen zu rechnen. In der Regel muss man einige tausend Euro einplanen.

Ob diese Kosten angesichts des zu erwartenden Erlöses (also meist der Steuererstattung bzw. -ersparnis) in einem angemessenen Verhältnis stehen, sollte man zuvor kritisch beurteilen.

Rechtsanwalt Thomas Hummel wird die Situation anhand Ihrer Unterlagen prüfen und Ihnen dann die Kosten für Ihre konkrete Verfassungsbeschwerde darlegen.

Hat die Verfassungsbeschwerde aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Steuerpflicht?

Grundsätzlich nicht.

Die Verfassungsbeschwerde ändert nichts daran, dass eine Steuer laut Bescheid zu zahlen ist oder ein Steuergesetz in Kraft tritt. Eine aufschiebende Wirkung besteht insoweit nicht.

Soweit es notwendig ist, das Verfassungsbeschwerdeverfahren abzuwarten, um bspw. die Entstehung einer hohen Steuerschuld zu verhindern, kann eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts beantragt werden.

Die Beantragung einer einstweiligen Anordnung ist aber mit dem Risiko verbunden, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung annimmt, sodass sich die einstweilige Anordnung erledigt.

Unter Umständen kann auch eine Einigung mit dem Finanzamt erzielt werden, dass sich dieses hinsichtlich der Besteuerung bzw. Vollstreckung vorerst zurückhält, solange das Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Schwebe ist.

Ist eine Verfassungsbeschwerde im Steuerstrafverfahren möglich?

Ja, auch gegen ein Strafurteil in einer Steuersache kann Verfassungsbeschwerde erhoben werden.

Insofern gelten zunächst einmal die Grundsätze einer Verfassungsbeschwerde im Strafrecht:

Hinsichtlich des Grundtatbestands der Steuerhinterziehung können aber auch die speziell steuerrechtlichen Gesichtspunkte des Verfassungsrechts Anwendung finden: Ist das Steuerrecht insoweit überhaupt verfassungskonform? Konnte man als Steuerzahler davon ausgehen, dass das Steuergesetz genau so zu interpretieren ist?

Gerade im Steuerstrafverfahren zahlt es sich aus, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der sich mit Verfassungsbeschwerden aus vielerlei Rechtsgebieten auskennt.

Mit welchen Kosten muss ich für die Verfassungsbeschwerde rechnen?

Eine Verfassungsbeschwerde im Steuerrecht ist normalerweise aufwendig und bedarf einer genauen Argumentation. Aus diesem Grunde ist regelmäßig mit etwas höheren Kosten als in anderen Rechtsbereichen zu rechnen. In der Regel muss man einige tausend Euro einplanen.

Ob diese Kosten angesichts des zu erwartenden Erlöses (also meist der Steuererstattung bzw. -ersparnis) in einem angemessenen Verhältnis stehen, sollte man zuvor kritisch beurteilen.

Rechtsanwalt Thomas Hummel wird die Situation anhand Ihrer Unterlagen prüfen und Ihnen dann die Kosten für Ihre konkrete Verfassungsbeschwerde darlegen.

Ist eine Landesverfassungsbeschwerde möglich?

Prinzipiell schon.

Allerdings scheidet die Landesverfassungsbeschwerde oftmals schon deswegen aus, weil praktisch immer der Rechtsweg zum Bundesfinanzhof (und sei es nur über die Nichtzulassungsbeschwerde) offen steht und damit die Zuständigkeit der meisten Landesverfassungsgerichte ausscheidet. Außerdem wird meist Bundesrecht ausgelegt, sodass ein Verstoß gegen Landesgrundrechte oft nicht gerügt werden kann.

Anders sieht es allenfalls bei Landesabgaben (insbesondere Beiträge und Gebühren nach dem Landesrecht) aus.

Kann danach noch eine Menschenrechtsbeschwerde erhoben werden?

Prinzipiell schon. Allerdings ist zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Steuerrecht als rein innerstaatliche Angelegenheit betrachtet, die vom Staat selbst zu regeln ist. Eine Einmischung seitens des EGMR in diese Thematik findet nur höchst selten in besonderen Ausnahmefällen statt.

Da die Kanzlei Abamatus auch im Bereich der Menschenrechtsbeschwerden tätig ist, kann auch diese Thematik besprochen werden, sollte die Verfassungsbeschwerde erfolglos sein.

Mehr Informationen:

(Letzte Aktualisierung: 14.06.2024)