Steuerbehörden und -gerichte

Welche Steuerbehörden gibt es?

Die Steuerbehörden sind sehr unübersichtlich gestaltet, die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten ist oft schwer möglich. Die Wichtigsten Behörden sind:

  • das Bundes-Finanzministerium
  • die Landes-Finanzministerien
  • das Bundeszentralamt für Steuern
  • die Oberfinanzdirektionen (in Bayern: Landesamt für Steuern)
  • die Hauptzollämter
  • die Finanzämter
Was ist die Steuerfahndung?

Als Steuerfahndung bezeichnet § 208 der Abgabenordnung eigentlich nur die Ermittlungen in Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren. Teilweise wird die Steuerfahndung auch als die mit der Steuerfahndung betraute Dienstgruppe der Finanzbehörden verstanden.

Was ist die Zollfahndung?

Die Zollfahndung entspricht der Steuerfahndung in Zollangelegenheiten. Sie wird ebenfalls durch § 208 AO geregelt.

Welche Gerichte für Steuersachen gibt es?

Der Instanzenzug in Steuersachen ist sehr übersichtlich, hier gibt es nur die Finanzgerichte als Eingangsinstanz (in der Regel eines pro Bundesland) sowie den Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz. Eine mittlere Gerichtsbarkeit wie Land- oder Oberlandesgerichte oder die Oberverwaltungsgerichte gibt es hier nicht.

Welche Finanzgerichte gibt es in Deutschland?

An sich besteht in jedem Bundesland ein Finanzgericht. Die Ausnahmen sind:

  • Bayern – zwei Finanzgerichte (München und Nürnberg)
  • Berlin und Brandenburg – nur ein gemeinsames Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus
  • Nordrhein-Westfalen – drei Finanzgerichte (Düsseldorf, Köln, Münster)

Somit gibt es insgesamt 18 Finanzgerichte in der Bundesrepublik.

Wie ist der Bundesfinanzhof organisiert?

Der Bundesfinanzhof besteht aus elf Senaten, die mit römischen Ziffern durchnummeriert sind (I. bis XI.).

Die Zuständigkeit bestimmt sich nach den verschiedenen Steuerarten (der V. Senat ist bspw. für die Umsatzsteuer zuständig) oder nach den jeweiligen Steuertatbeständen (z.B. über Vermietung und Verpachtung entscheidet der IX. Senat).

Die Senate entscheiden außerhalb der mündlichen Verhandlung mit drei Richtern, in der Verhandlung mit fünf Richtern. (§ 10 der Finanzgerichtsordnung)

Entscheiden die Finanzgerichte auch über Steuerstrafsachen?

Nein, Steuerstrafverfahren kommen vor die normalen Strafgerichte, also Amtsgericht oder Landgericht. Hier gibt es aber häufig spezialisierte Richter oder Kammern, die regelmäßig oder ausschließlich Steuersachen entscheiden.

In der Revisionsinstanz gegen Landgerichtsurteile entscheidet stets der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der eine Sonderzuständigkeit für das Steuerrecht besitzt.

(Letzte Aktualisierung: 11.06.2024)