Ist die Steuererklärung eine Willenserklärung?
In der Regel nicht, da dadurch keine Rechtsfolgen herbeigeführt werden, sondern lediglich Tatsachen erklärt werden. Es handelt sich daher um eine Wissenserklärung.
Eine Willenserklärung kommt nur insoweit in Betracht als Steuerermäßigung beantragt werden oder Wahlrechte ausgeübt werden.
Bis wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Sofern es im Spezialgesetz keine Regelung gibt, gilt § 149 Abs. 2 AO. Danach müssen Steuererklärungen, die sich auf das Kalenderjahr beziehen (z.B. Einkommensteuer), bis zum 31.5. des folgenden Jahres abgegeben werden.
Wann kann die Erklärungsfrist verlängert werden?
Wird die Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters erstellt, verlängert sich die Frist stets (durch Allgemeinverfügung) bis auf 31.12. Im Übrigen kann die Frist auf begründeten Antrag hin verlängert werden, regelmäßig auf 31.8.
Wie muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Die Erklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken, § 150 Abs. 1 und 3 AO. Zudem ist die elektronische Übermittlung der Daten häufig notwendig, z.B. bei Gewinneinkünften.
Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die Erklärungspflicht haben?
Wird die Steuererklärung nicht abgegeben kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
- Verspätungszuschlag (§ 152 AO)
- Schätzung (§ 162)
- Hinterziehungszinsen (§ 235)
- Zwangsgeld (§§ 332, 333)
- Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (§ 370)
Was bedeutet Steueranmeldung?
Bei der Steueranmeldung erfolgt gemäß § 150 Abs. 1 Satz 3 AO eine Berechnung der Steuer durch den Steuerpflichtigen selbst. Eine Steuerfestsetzung durch das Finanzamt ist dann nicht mehr notwendig. Die Anmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, § 168 Satz 1 AO.