Dabei handelt es sich um eine Modalität der Absetzungen für Abnutzungen (AfA). Diese verteilt Anschaffungskosten für langlebige Güter grundsätzlich auf deren gesamte durchschnittliche Lebensdauer. Die Rechnung „pro rata temporis“ bedeutet im Endeffekt, dass für jeden Monat, in dem das Wirtschaftsgut wenigstens einen Tag im Unternehmen war, die AfA angesetzt wird. (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) Dadurch wird die Abschreibung auf ganze Monate erstreckt, man muss also nicht auch noch mit einzelnen Tagen rechnen.
Schlagwort: lineare Abschreibung
Gibt es noch degressive AfA?
Nein, Absetzungen für Abnutzungen werden jetzt immer linear angesetzt. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ordnet ausdrücklich eine gleichmäßige Verteilung auf die Nutzungsgesamtdauer an.