Anschaffungszeitpunkt ist der Moment, in dem
- das Gut geliefert wurde,
- die Herstellung vollendet wurde bzw.
- Besitz, Nutzungen und Lasten übergegangen sind.
Anschaffungszeitpunkt ist der Moment, in dem
Hier wird nicht auf die sachenrechtliche Übereignung gemäß Zivilrecht abgestellt, sondern auf den wirtschaftlichen Erwerb. Konkret ist dies immer der Übegrang von Besitz, Nutzen und Lasten an der Immobilie.