Einkommensteuer

(Letzte Aktualisierung: 11.09.2026)

Die Einkommensteuer erfasst insbesondere Einkünfte natürlicher Personen aus den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes.
Die Einkommensteuer erfasst die steuerpflichtigen Einkünfte natürlicher Personen.

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuern in Deutschland. Sie knüpft an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit natürlicher Personen an.

Dabei wird nicht schlicht jeder Geldzufluss besteuert. Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet sieben Einkunftsarten und enthält zahlreiche Vorschriften darüber,

  • welche Einnahmen steuerpflichtig sind,
  • welche Aufwendungen abgezogen werden dürfen,
  • wann Einkünfte als zugeflossen gelten,
  • wie Gewinne und Verluste zu ermitteln sind und
  • welche Freibeträge, Pauschalen und besonderen Steuersätze gelten.

Verfassungsrechtlich ist insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG von Bedeutung. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Besteuerung und an die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Inhalt

Grundlagen

Was bedeutet unbeschränkte Einkommensteuerpflicht?

Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland

  • einen Wohnsitz oder
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt

haben.

Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst grundsätzlich auch ausländische Einkünfte. Vereinfacht wird deshalb vom Welteinkommensprinzip gesprochen.

Ob Deutschland ausländische Einkünfte tatsächlich besteuern darf, kann allerdings durch Doppelbesteuerungsabkommen, europäisches Recht und andere internationale Regelungen eingeschränkt sein.

Was bedeutet beschränkte Einkommensteuerpflicht?

Wer im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann nach § 1 Abs. 4 EStG trotzdem beschränkt einkommensteuerpflichtig sein.

Voraussetzung sind grundsätzlich bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG.

Die beschränkte Steuerpflicht erfasst damit nicht automatisch sämtliche weltweiten Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Kann man ohne Wohnsitz in Deutschland trotzdem wie unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

§ 1 Abs. 3 EStG ermöglicht auf Antrag eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Von Bedeutung sind dabei insbesondere

  • der Umfang der der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte und
  • die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte.

Daneben enthält § 1a EStG besondere Regelungen insbesondere für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte.

Wofür braucht man Doppelbesteuerungsabkommen?

Mehrere Staaten können aufgrund ihrer jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften dasselbe Einkommen besteuern wollen.

Beispiel:

Eine in Deutschland wohnende Person erzielt Einkünfte aus einer Immobilie in einem anderen Staat. Deutschland kann aufgrund des Wohnsitzes und der andere Staat aufgrund der dort gelegenen Immobilie ein Besteuerungsrecht beanspruchen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verteilen in solchen Fällen die Besteuerungsrechte.

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kommen insbesondere

  • die Freistellungsmethode und
  • die Anrechnungsmethode

in Betracht.

Welches Verfahren gilt, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Welche Einkunftsarten gibt es?

§ 2 Abs. 1 EStG unterscheidet sieben Einkunftsarten:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Ein Vermögenszufluss ist nicht allein deshalb einkommensteuerpflichtig, weil jemand dadurch wirtschaftlich reicher wird. Er muss grundsätzlich einem gesetzlichen Einkommensteuertatbestand zugeordnet werden können.

Was sind Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte?

§ 2 Abs. 2 EStG unterscheidet zwei Grundformen der Einkünfteermittlung.

Gewinneinkünfte sind die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb und
  • selbständiger Arbeit.

Bei ihnen ist grundsätzlich der Gewinn maßgeblich.

Überschusseinkünfte sind die Einkünfte aus

  • nichtselbständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen,
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünften.

Hier wird grundsätzlich der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.

Was ist der Unterschied zwischen selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb?

Beide Einkunftsarten setzen grundsätzlich eine selbständige Tätigkeit voraus.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG entstehen insbesondere aus

  • freiberuflichen Tätigkeiten,
  • bestimmten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten sowie
  • weiteren ausdrücklich geregelten selbständigen Tätigkeiten.

Ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG setzt grundsätzlich eine

  • selbständige,
  • nachhaltige,
  • mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte und
  • am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmende

Betätigung voraus, die weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf oder eine andere selbständige Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts ist und über bloße Vermögensverwaltung hinausgeht.

Die Unterscheidung ist unter anderem wegen der Gewerbesteuer von erheblicher Bedeutung.

Was ist ein Katalogberuf?

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG nennt zahlreiche typische freie Berufe.

Dazu gehören insbesondere

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte,
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte,
  • Ingenieure und Architekten,
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
  • Heilpraktiker und Physiotherapeuten,
  • Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer sowie
  • bestimmte ähnliche Berufe.

Auch eine Tätigkeit, die nicht ausdrücklich genannt ist, kann ein freier Beruf sein, wenn sie einem Katalogberuf in den maßgeblichen Merkmalen hinreichend ähnlich ist.

Ist ein Altenpfleger automatisch Freiberufler?

Nein, nicht automatisch.

Pflegeberufe können unter bestimmten Voraussetzungen einem Heilberuf ähnlich und damit freiberuflich sein.

Entscheidend ist insbesondere die konkrete Tätigkeit.

Je stärker eigenverantwortliche heilberufliche beziehungsweise medizinisch-pflegerische Leistungen im Vordergrund stehen, desto eher kann eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen. Umgekehrt können überwiegend hauswirtschaftliche oder organisatorische Leistungen zu einer anderen Einordnung führen.

Eine schematische Aussage für sämtliche Alten- oder Pflegekräfte ist daher nicht möglich.

Was bedeutet selbständige Tätigkeit?

Ob jemand steuerrechtlich selbständig tätig ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse.

Wichtige Kriterien sind insbesondere

  • Unternehmerrisiko,
  • Unternehmerinitiative,
  • Eigenverantwortlichkeit,
  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in einen fremden Betrieb und
  • die tatsächliche Gestaltung der Tätigkeit.

Die Bezeichnung eines Vertrags als „freier Mitarbeitervertrag“ oder „Dienstvertrag“ ist allein nicht entscheidend.

Wann ist eine Tätigkeit nachhaltig?

Nachhaltigkeit bedeutet grundsätzlich, dass eine Tätigkeit auf Wiederholung angelegt ist.

Auch eine zunächst einmalige Tätigkeit kann nachhaltig sein, wenn bereits bei ihrer Aufnahme eine Wiederholungsabsicht bestand.

Umgekehrt macht nicht jede tatsächlich wiederholte Handlung automatisch einen Gewerbebetrieb aus. Es müssen auch die übrigen Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt sein.

Was ist bloße Vermögensverwaltung?

Bei bloßer Vermögensverwaltung wird vorhandenes Vermögen im Wesentlichen genutzt, um daraus Erträge zu erzielen.

Typische Beispiele sind

  • das verzinsliche Anlegen von Kapital oder
  • die langfristige Vermietung eigenen Grundbesitzes.

Die Grenze zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild den Rahmen der gewöhnlichen Nutzung eigenen Vermögens verlässt und unternehmerischen Charakter annimmt.

Die bloße Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr genügt dafür nicht.

Was ist Liebhaberei?

Als Liebhaberei bezeichnet man eine Tätigkeit, die zwar äußerlich einer steuerlich relevanten Einkunftsquelle ähnelt, bei der aber die erforderliche Einkunfts- oder Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

Die Folge ist insbesondere:

Verluste aus einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei können nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden.

Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse.

Können längere Verlustperioden auf Liebhaberei hindeuten?

Ja, sie können ein Indiz sein.

Längere Verluste beweisen für sich allein aber noch keine Liebhaberei.

Zu berücksichtigen sind unter anderem

  • Art und Anlaufphase des Betriebs,
  • betriebliche Ursachen der Verluste,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage,
  • die erwartbare Entwicklung des Betriebs und
  • mögliche persönliche Motive des Steuerpflichtigen.
Was ist eine Totalgewinnprognose?

Bei Zweifeln an der Gewinnerzielungsabsicht wird häufig geprüft, ob die Tätigkeit über ihre voraussichtliche Gesamtdauer einen Totalgewinn erwarten lässt.

Dabei geht es nicht nur um ein einzelnes Verlustjahr.

Maßgeblich ist grundsätzlich die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der konkreten Tätigkeit.

Bei Überschusseinkünften wird entsprechend häufig von einer Totalüberschussprognose gesprochen.

Welche persönlichen Motive können für Liebhaberei sprechen?

Persönliche Motive können ein Indiz dafür sein, dass Verluste aus privaten Gründen hingenommen werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • die Ausübung eines besonders kostspieligen Hobbys,
  • die Befriedigung persönlicher Neigungen,
  • Prestigegründe oder
  • die dauerhafte Fortführung einer objektiv verlustbringenden Tätigkeit ohne wirtschaftlich nachvollziehbare Gegenmaßnahmen.

Keines dieser Merkmale führt allein automatisch zur Liebhaberei.

Was ist das objektive Nettoprinzip?

Nach dem objektiven Nettoprinzip sollen bei der Einkommensteuer grundsätzlich diejenigen Aufwendungen berücksichtigt werden, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung steuerpflichtiger Einkünfte veranlasst sind.

Vereinfacht:

Besteuert wird grundsätzlich nicht der Bruttozufluss, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Berücksichtigung einkünftebezogener Aufwendungen.

Das objektive Nettoprinzip besitzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Zusammenhang mit Art. 3 Abs. 1 GG.

Es ist aber nicht so zu verstehen, dass der Gesetzgeber keinerlei typisierende oder einschränkende Regelungen treffen dürfte.

Was ist der Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz bezeichnet den Steuersatz, mit dem der jeweils nächste zusätzliche Teil des zu versteuernden Einkommens belastet wird.

Er ist vom Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden.

Der Durchschnittssteuersatz gibt an, welcher Anteil des gesamten zu versteuernden Einkommens als Einkommensteuer anfällt.

Bei einem progressiven Einkommensteuertarif kann der Grenzsteuersatz deutlich höher sein als der Durchschnittssteuersatz.

Was bedeutet Einzelveranlagung?

Ehegatten können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 26 ff. EStG grundsätzlich zwischen

  • Einzelveranlagung nach § 26a EStG und
  • Zusammenveranlagung nach § 26b EStG

wählen.

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten nach den gesetzlichen Regeln gemeinsam der Besteuerung zugrunde gelegt. Dabei kommt grundsätzlich das Splittingverfahren zur Anwendung.

Bei der Einzelveranlagung wird dagegen für jeden Ehegatten eine eigene Einkommensteuer festgesetzt.

Ist die Lohnsteuer eine eigene Steuer?

Nein.

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Der Arbeitgeber behält sie vom Arbeitslohn ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung wird die bereits einbehaltene Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.

Ist ein Minderjähriger einkommensteuerpflichtig?

Ja.

Einkommensteuerpflicht hängt nicht von der Volljährigkeit ab.

Auch Minderjährige können beispielsweise Einkünfte aus

  • Kapitalvermögen,
  • Vermietung,
  • einer Beschäftigung oder
  • einer selbständigen Tätigkeit

erzielen.

Von der Steuerpflicht zu unterscheiden ist die verfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit. Für Minderjährige handeln regelmäßig ihre gesetzlichen Vertreter, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Muss man immer eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Nein.

Ob eine Steuererklärung abzugeben ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Arbeitnehmer, deren Einkommensteuer im Wesentlichen bereits durch den Lohnsteuerabzug erhoben wurde, sind nicht in jedem Fall zur Abgabe verpflichtet.

§ 46 EStG nennt jedoch zahlreiche Fälle, in denen trotzdem eine Veranlagung durchzuführen ist, beispielsweise bei

  • bestimmten zusätzlichen Einkünften,
  • bestimmten Lohnsteuerklassenkombinationen,
  • mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen oder
  • bestimmten Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Auch wer nicht verpflichtet ist, kann unter den Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG eine Veranlagung beantragen.

Wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

Nach § 149 Abs. 2 AO sind kalenderjahrbezogene Steuererklärungen grundsätzlich spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben.

Für ein Kalenderjahr endet die reguläre Frist damit grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres.

Werden die in § 149 Abs. 3 AO genannten Erklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, gilt grundsätzlich eine verlängerte Frist bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres.

Die Finanzbehörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine frühere Abgabe verlangen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag kann ein Steuerpflichtiger erreichen, dass ein Kreditinstitut Kapitalerträge bis zur Höhe des verfügbaren Sparer-Pauschbetrags grundsätzlich ohne Kapitalertragsteuerabzug auszahlt.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit

  • 1.000 Euro für Einzelpersonen und
  • 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten.

Der frühere Betrag von 801 Euro ist überholt.

Wurde kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt, kann zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Was ist ein Kapitalrückfluss?

Wird lediglich zuvor eingesetztes eigenes Kapital zurückgezahlt, entsteht dadurch grundsätzlich noch kein steuerpflichtiger Ertrag.

Beispiel:

Wer 10.000 Euro als Festgeld einzahlt und später dieselben 10.000 Euro zurückerhält, erzielt allein durch die Rückzahlung des Kapitals keinen Zinsgewinn.

Steuerlich relevant sind grundsätzlich die daraus erzielten Erträge, beispielsweise Zinsen.

Bei anderen Kapitalanlagen können allerdings besondere Regelungen über Anschaffungskosten, Veräußerungsgewinne oder Ausschüttungen zu beachten sein.

Was sind Verlustverrechnungsbeschränkungen?

Nicht jeder steuerliche Verlust darf uneingeschränkt mit sämtlichen positiven Einkünften verrechnet werden.

Besondere Beschränkungen enthalten beispielsweise

  • § 2a EStG für bestimmte ausländische Verluste,
  • § 15a EStG für bestimmte Verluste von Kommanditisten,
  • § 15b EStG für Steuerstundungsmodelle,
  • § 20 Abs. 6 EStG für Verluste aus Kapitalvermögen,
  • § 22 Nr. 3 EStG für bestimmte sonstige Einkünfte und
  • § 23 Abs. 3 EStG für private Veräußerungsgeschäfte.

Die umgangssprachliche Bezeichnung als „böse Einkünfte“ ist zwar anschaulich, aber kein steuerrechtlicher Begriff.

Was ist horizontaler und was vertikaler Verlustausgleich?

Beim horizontalen Verlustausgleich werden positive und negative Einkünfte innerhalb derselben Einkunftsart miteinander verrechnet.

Beim vertikalen Verlustausgleich werden Verluste einer Einkunftsart grundsätzlich mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart verrechnet.

Das Einkommensteuerrecht enthält jedoch zahlreiche besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen.

Was ist ein Verlustrücktrag?

Nach § 10d Abs. 1 EStG können nicht ausgeglichene negative Einkünfte grundsätzlich in die beiden vorangegangenen Veranlagungszeiträume zurückgetragen werden.

Die Höchstbeträge betragen derzeit grundsätzlich

  • 1 Million Euro bei Einzelveranlagung und
  • 2 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.

Der Verlust wird dabei grundsätzlich zunächst im unmittelbar vorangegangenen Jahr und anschließend im zweiten vorangegangenen Jahr berücksichtigt.

Auf Antrag kann vom Verlustrücktrag insgesamt abgesehen werden.

Was ist ein Verlustvortrag?

Soweit Verluste weder im Entstehungsjahr ausgeglichen noch zurückgetragen werden, können sie nach § 10d Abs. 2 EStG grundsätzlich in spätere Jahre vorgetragen werden.

Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von

  • 1 Million Euro beziehungsweise
  • 2 Millionen Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten

ist der Abzug grundsätzlich unbeschränkt möglich.

Darüber hinaus werden nach aktueller Rechtslage grundsätzlich 70 % des übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt.

Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10d Abs. 4 EStG gesondert festgestellt.

Was ist ein Aktivtausch?

Von einem Aktivtausch spricht man in der Bilanz, wenn sich lediglich die Zusammensetzung des Vermögens ändert.

Beispiel:

Ein Unternehmen bezahlt ein Fahrzeug aus dem Bankguthaben. Das Bankguthaben sinkt, gleichzeitig entsteht ein neuer Vermögensgegenstand.

Der Vorgang führt daher nicht allein wegen der Zahlung sofort zu einem entsprechenden Aufwand.

Die Anschaffungskosten können vielmehr je nach Wirtschaftsgut insbesondere über die Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden.

Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?

Nach § 6 Abs. 2 EStG können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • abnutzbaren,
  • beweglichen und
  • selbständig nutzbaren

Wirtschaftsguts des Anlagevermögens grundsätzlich sofort vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 Euro netto nicht übersteigen.

Der frühere Grenzbetrag von 410 Euro ist überholt.

Für bestimmte Wirtschaftsgüter mit einem Wert von mehr als 250 Euro bestehen besondere Aufzeichnungspflichten.

Was bedeutet „selbständig nutzbar“ beim geringwertigen Wirtschaftsgut?

Ein Gegenstand ist nicht selbständig nutzbar, wenn er nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur gemeinsam mit anderen technisch aufeinander abgestimmten Wirtschaftsgütern verwendet werden kann.

Eine einzelne Komponente eines größeren technischen Systems kann deshalb nicht allein durch eine künstliche Aufteilung der Rechnung zum geringwertigen Wirtschaftsgut gemacht werden.

Was ist ein Sammelposten?

Alternativ zur Sofortabschreibung kann nach § 6 Abs. 2a EStG für bestimmte selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter ein Sammelposten gebildet werden.

Erfasst werden derzeit Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von

mehr als 250 Euro bis höchstens 1.000 Euro.

Der Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Regelung muss für die in einem Wirtschaftsjahr betroffenen Wirtschaftsgüter einheitlich angewandt werden.

Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut aus einem Sammelposten verkauft wird?

Nach § 6 Abs. 2a EStG wird der Sammelposten durch das Ausscheiden eines einzelnen darin enthaltenen Wirtschaftsguts grundsätzlich nicht vermindert.

Der Sammelposten wird weiterhin planmäßig über fünf Jahre aufgelöst.

Ein Veräußerungserlös ist dagegen nach den allgemeinen Regeln als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

Kann Software ein geringwertiges Wirtschaftsgut sein?

Die steuerliche Behandlung von Software hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und ihrer Einordnung als materielles oder immaterielles Wirtschaftsgut ab.

Unabhängig von den GWG-Regeln bestehen für Computerhardware und Software besondere steuerliche Vereinfachungsregelungen zur Nutzungsdauer.

Die frühere pauschale Aussage, jede Software werde aufgrund der Rechtsprechung wie eine bewegliche Sache im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG behandelt, ist zu weitgehend.

Was ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten?

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten dient bei bilanzierenden Steuerpflichtigen der periodengerechten Zuordnung bestimmter Ausgaben.

Vereinfacht geht es um Ausgaben, die bereits vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, aber wirtschaftlich Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Rechtsgrundlage ist insbesondere § 5 Abs. 5 EStG in Verbindung mit den handelsrechtlichen Grundsätzen.

Was bedeutet periodengerechter Ansatz?

Bei der Bilanzierung werden Erträge und Aufwendungen grundsätzlich dem Wirtschaftsjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Entscheidend ist deshalb nicht immer, wann das Geld tatsächlich bezahlt oder vereinnahmt wurde.

Das unterscheidet den Betriebsvermögensvergleich wesentlich von der Einnahmenüberschussrechnung, bei der grundsätzlich stärker auf tatsächliche Zu- und Abflüsse abgestellt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung?

Beim Betriebsvermögensvergleich wird der Gewinn grundsätzlich anhand der Veränderung des Betriebsvermögens ermittelt.

Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten können dabei bereits berücksichtigt werden, bevor tatsächlich Geld fließt.

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt grundsätzlich:

Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn.

Hier ist regelmäßig der tatsächliche Zahlungszeitpunkt von größerer Bedeutung.

Allerdings gelten zahlreiche Sonderregeln, beispielsweise für

  • Abschreibungen,
  • bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
  • nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter und
  • regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben.
Was ist das Zufluss- und Abflussprinzip?

§ 11 EStG bestimmt grundsätzlich, in welchem Kalenderjahr Einnahmen und Ausgaben bei den Überschusseinkünften berücksichtigt werden.

Einnahmen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr zu erfassen, in dem sie zugeflossen sind.

Ausgaben sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

Das Gesetz enthält hiervon verschiedene Ausnahmen.

Was bedeutet „kurze Zeit“ bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen?

Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben enthält § 11 EStG eine besondere Zuordnungsregel.

Nach ständiger steuerrechtlicher Praxis umfasst die „kurze Zeit“ grundsätzlich einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen vor und nach dem Jahreswechsel.

Dabei muss zusätzlich der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit dem jeweils anderen Kalenderjahr bestehen.

Wann erfolgt der Zufluss bei einer Überweisung?

Beim Empfänger erfolgt der Zufluss grundsätzlich mit der Gutschrift auf einem Konto, über das er verfügen kann.

Beim Zahlenden kann der Abfluss bereits zu einem anderen Zeitpunkt eintreten.

Deshalb können Zufluss beim Empfänger und Abfluss beim Zahlenden bei einer Überweisung zeitlich auseinanderfallen.

Wann erfolgt der Zufluss bei einem Scheck?

Bei einem erfüllungshalber übergebenen Scheck kann der Zufluss grundsätzlich bereits mit Erhalt eintreten, wenn

  • der Scheck sofort eingelöst werden kann und
  • der Einlösung keine tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen.

Ist die Einlösung dagegen unsicher oder erst später möglich, kann die steuerliche Beurteilung anders ausfallen.

Was ist eine Novation?

Bei einer Novation wird eine bestehende Forderung durch eine neue Verpflichtung ersetzt.

Steuerlich kann eine solche Schuldumschaffung unter bestimmten Voraussetzungen als Zufluss wirken, wenn der Gläubiger über den geschuldeten Betrag wirtschaftlich verfügen konnte und ihn anschließend aufgrund einer neuen Vereinbarung dem Schuldner wieder überlässt.

Nicht jede bloße Vertragsänderung führt automatisch zu einem steuerlichen Zufluss.

Was ist eine stille Reserve?

Eine stille Reserve besteht, wenn der tatsächliche wirtschaftliche Wert eines Wirtschaftsguts höher ist als sein steuerlicher Buchwert.

Solange der Wertzuwachs nicht steuerlich realisiert wird, erscheint er grundsätzlich nicht als Gewinn.

Aufgedeckt werden stille Reserven insbesondere bei

  • Veräußerung,
  • Entnahme oder
  • anderen gesetzlich geregelten Realisationstatbeständen.
Was ist eine stille Last?

Eine stille Last liegt vereinfacht vor, wenn der tatsächliche wirtschaftliche Wert einer Vermögensposition unter ihrem bilanzierten Wert liegt oder eine wirtschaftliche Belastung bilanziell noch nicht vollständig abgebildet ist.

Ob und wann eine solche Wertminderung steuerlich berücksichtigt werden darf oder muss, richtet sich nach den jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.

Wie werden Wertsteigerungen im Betriebsvermögen behandelt?

Nach dem steuerlichen Realisationsprinzip werden bloße Wertsteigerungen grundsätzlich nicht allein deshalb als laufender Gewinn ausgewiesen, weil ein Wirtschaftsgut am Markt wertvoller geworden ist.

Die stillen Reserven werden regelmäßig erst bei einem steuerlichen Realisationstatbestand aufgedeckt.

Wie werden Wertverluste im Betriebsvermögen behandelt?

Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem davon ab,

  • ob bilanziert oder eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt wird,
  • ob es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen handelt,
  • ob eine dauernde Wertminderung vorliegt und
  • welche besondere Bewertungsvorschrift anwendbar ist.

Die frühere Aussage, sämtliche Wertverluste müssten beim Betriebsvermögensvergleich automatisch sofort in voller Höhe berücksichtigt werden, ist deshalb zu pauschal.

Was ist nicht abnutzbares Anlagevermögen?

Nicht abnutzbares Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, deren wirtschaftliche Nutzbarkeit grundsätzlich keinem planmäßigen zeitlichen Verbrauch unterliegt.

Typische Beispiele sind insbesondere

  • Grund und Boden,
  • bestimmte Beteiligungen und
  • bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens.

Die genaue Einordnung hängt vom jeweiligen Wirtschaftsgut ab.

Es ist daher nicht richtig, dass mit Ausnahme weniger ausdrücklich genannter Fälle jedes Wirtschaftsgut zwingend abnutzbar sein müsse.

Muss steuerlich zwischen Grundstück und Gebäude unterschieden werden?

Ja.

Grund und Boden ist grundsätzlich nicht abnutzbar.

Ein Gebäude ist dagegen grundsätzlich ein abnutzbares Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die maßgebliche Nutzungsdauer durch AfA berücksichtigt werden können.

Beim Erwerb einer bebauten Immobilie muss der Kaufpreis deshalb steuerlich grundsätzlich auf

  • Grund und Boden und
  • Gebäude

aufgeteilt werden.

Wann geht eine Immobilie steuerlich auf den Käufer über?

Für die steuerliche Zurechnung ist regelmäßig das wirtschaftliche Eigentum von Bedeutung.

Bei Grundstückskaufverträgen ist hierfür häufig der vereinbarte Übergang von

  • Besitz,
  • Nutzen und
  • Lasten

maßgeblich.

Der Zeitpunkt der zivilrechtlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch muss damit nicht identisch sein.

Was ist der Teilwert?

Der steuerrechtliche Teilwert ist kein bloßer Synonymbegriff für den Marktpreis.

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG definiert ihn als den Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

Der Teilwert kann daher zwar vom Verkehrswert beeinflusst sein, ist mit diesem aber nicht begrifflich identisch.

Was sind Einlagen und Entnahmen?

Eine Entnahme liegt vereinfacht vor, wenn der Steuerpflichtige dem Betrieb einen Vermögenswert für private oder andere betriebsfremde Zwecke entzieht.

Eine Einlage liegt vor, wenn dem Betrieb aus dem privaten Bereich ein Wirtschaftsgut oder sonstiger Vermögensvorteil zugeführt wird.

Einlagen und Entnahmen sind nicht einfach gewöhnliche Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben.

Sie werden bei der Gewinnermittlung nach besonderen steuerlichen Regeln berücksichtigt.

Was ist Sonderbetriebsvermögen?

Bei einer steuerlichen Mitunternehmerschaft können bestimmte Wirtschaftsgüter einem einzelnen Mitunternehmer gehören, steuerlich aber dennoch dem betrieblichen Bereich der Mitunternehmerschaft zugeordnet werden.

Ein typisches Beispiel ist ein Grundstück, das einem Gesellschafter gehört und der Personengesellschaft für ihren Betrieb überlassen wird.

Je nach Fall wird zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II unterschieden.

Nicht jedes Wirtschaftsgut eines Gesellschafters, das irgendwie mit der Gesellschaft zusammenhängt, ist automatisch Sonderbetriebsvermögen.

Wann ist jemand Mitunternehmer?

Für eine Mitunternehmerstellung sind insbesondere zwei Merkmale von Bedeutung:

  • Mitunternehmerinitiative und
  • Mitunternehmerrisiko.

Mitunternehmerinitiative betrifft insbesondere gesellschaftsrechtliche Einfluss-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte.

Mitunternehmerrisiko zeigt sich insbesondere in der Beteiligung an

  • Gewinn,
  • Verlust und
  • stillen Reserven beziehungsweise dem Unternehmenswert.

Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung.

Wie werden Einkünfte eines Mitunternehmers behandelt?

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ordnet bestimmte Einkünfte von Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu.

Dazu können neben Gewinnanteilen auch bestimmte Vergütungen gehören, die der Gesellschafter von der Gesellschaft beispielsweise für

  • Tätigkeit,
  • Darlehensgewährung oder
  • Überlassung von Wirtschaftsgütern

erhält.

Was bedeutet steuerliche Transparenz bei einer Personengesellschaft?

Bei steuerlich transparent behandelten Personengesellschaften wird der Gewinn grundsätzlich nicht wie bei einer Kapitalgesellschaft auf Gesellschaftsebene mit Körperschaftsteuer belastet.

Vielmehr werden die steuerlichen Einkünfte grundsätzlich den Gesellschaftern zugerechnet.

Typische Personengesellschaften sind

  • GbR,
  • OHG und
  • KG.

Die konkrete steuerliche Behandlung kann allerdings durch besondere Regelungen beeinflusst werden.

Ist die GmbH & Co. KG steuerlich transparent?

Die GmbH & Co. KG ist gesellschaftsrechtlich eine Kommanditgesellschaft und wird grundsätzlich nach den für Personengesellschaften geltenden einkommensteuerlichen Regeln behandelt.

Ihr steuerlicher Gewinn wird grundsätzlich den Mitunternehmern zugerechnet.

Soweit eine GmbH selbst Gesellschafterin der KG ist, unterliegt der auf sie entfallende Gewinnanteil bei der GmbH grundsätzlich der Körperschaftsteuer.

Was ist der Unterschied zu einer Kapitalgesellschaft?

Kapitalgesellschaften wie

  • GmbH,
  • AG oder
  • SE

sind grundsätzlich eigene Körperschaftsteuersubjekte.

Gewinnausschüttungen an natürliche Personen können bei diesen wiederum zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen.

Die frühere Erklärung, eine Kapitalgesellschaft sei deshalb „intransparent“, weil vor einer Ausschüttung nicht erkennbar sei, welcher Gewinnanteil dem Gesellschafter zusteht, trifft den steuerrechtlichen Unterschied nicht.

Was regelt § 17 EStG?

§ 17 EStG betrifft unter anderem Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.

Die Vorschrift ordnet den Veräußerungsgewinn den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu.

Der Begriff „fiktive Gewerbebetriebseinkünfte“ wird teilweise erklärend verwendet, ist aber kein gesetzlicher Begriff.

Ist § 17 EStG eine Haltefrist?

Nein.

Die Fünfjahresregel betrifft nicht die Dauer, für die der konkret veräußerte Anteil gehalten worden sein muss.

Entscheidend ist vielmehr, ob innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die gesetzlich erforderliche Beteiligungsquote erreicht wurde.

Was bedeutet Streubesitz?

„Streubesitz“ ist kein allgemeiner Gegenbegriff zu § 17 EStG mit einheitlicher Bedeutung im gesamten Steuerrecht.

Je nach Steuergesetz wird der Begriff unterschiedlich verwendet.

Für § 17 EStG ist entscheidend, ob die Beteiligungsschwelle von mindestens 1 % innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums erreicht wurde.

Eine Beteiligung von weniger als 1 % fällt grundsätzlich nicht allein deshalb unter § 17 EStG.

Wie funktioniert das Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG?

Bei Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG greift grundsätzlich das Teileinkünfteverfahren.

Nach § 3 Nr. 40 EStG bleiben grundsätzlich 40 % der entsprechenden Einnahmen steuerfrei.

Korrespondierend dürfen nach § 3c Abs. 2 EStG Aufwendungen, die mit diesen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich nur zu 60 % abgezogen werden.

Vereinfacht werden damit regelmäßig 60 % des maßgeblichen Gewinns der tariflichen Einkommensteuer unterworfen.

Was ist gewillkürtes Betriebsvermögen?

Wirtschaftsgüter, die weder zwingend dem Betriebsvermögen noch zwingend dem Privatvermögen zuzurechnen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden.

Voraussetzung ist insbesondere, dass das Wirtschaftsgut objektiv geeignet und bestimmt ist, den Betrieb zu fördern.

Außerdem muss die Zuordnungsentscheidung hinreichend klar dokumentiert werden.

Was ist notwendiges Privatvermögen?

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich privaten Zwecken dienen beziehungsweise objektiv keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, können nicht allein aufgrund einer Buchungsentscheidung zu Betriebsvermögen gemacht werden.

Der Begriff „betriebsschädliches Vermögen“ ist hierfür zu ungenau.

Entscheidend ist die objektive Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb.

Was sind Herstellungskosten?

Der steuerliche Begriff der Herstellungskosten knüpft grundsätzlich an § 255 Abs. 2 HGB an, wird jedoch durch steuerrechtliche Vorschriften konkretisiert.

Herstellungskosten umfassen insbesondere bestimmte

  • Materialkosten,
  • Fertigungskosten,
  • Sonderkosten der Fertigung und
  • angemessene Gemeinkosten.

Welche Kosten zwingend oder wahlweise einzubeziehen sind, richtet sich nach den jeweils anwendbaren handels- und steuerrechtlichen Regeln.

Was sind nachträgliche Herstellungskosten?

Nachträgliche Herstellungskosten können entstehen, wenn ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut nachträglich

  • erweitert,
  • wesentlich verbessert oder
  • in seiner Substanz in einer Weise verändert

wird, die steuerlich über bloße Erhaltungsaufwendungen hinausgeht.

Sie werden grundsätzlich nicht sofort vollständig als Aufwand berücksichtigt, sondern erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.

Kann die eigene Arbeitsleistung zu Herstellungskosten führen?

Der Wert der eigenen unbezahlten Arbeitsleistung des Einzelunternehmers gehört grundsätzlich nicht zu den aktivierungsfähigen Herstellungskosten.

Tatsächlich entstandene Aufwendungen, beispielsweise für eingesetztes Material oder Arbeitslohn eigener Arbeitnehmer, können dagegen Teil der Herstellungskosten sein.

Einzelne Einkünfte

Wie werden Spiel- und Wettgewinne einkommensteuerlich behandelt?

Gewinne aus einem privaten Glücksspiel sind grundsätzlich nicht allein deshalb einkommensteuerpflichtig, weil dem Gewinner Geld zufließt.

Anders kann es sein, wenn die Teilnahme nach ihrem Gesamtbild einer nachhaltigen, einkunftserzielenden Tätigkeit entspricht.

Auch Preisgelder können steuerpflichtig sein, wenn sie wirtschaftlich mit einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen.

Außerdem können bei bestimmten Glücksspielen besondere Steuern außerhalb der Einkommensteuer anfallen.

Ist ein Preisgeld aus einem beruflichen Wettbewerb steuerpflichtig?

Das kann der Fall sein.

Steht das Preisgeld in engem Zusammenhang mit der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit, kann es dieser Einkunftsart zuzurechnen sein.

Ein Preis, den beispielsweise ein Architekt gerade aufgrund seiner beruflichen Leistung in einem Architekturwettbewerb erhält, ist steuerlich anders zu beurteilen als ein rein privater Glücksspielgewinn.

Wie wird die Vermietung beweglicher Gegenstände besteuert?

Die gelegentliche Vermietung beweglicher Gegenstände kann grundsätzlich unter § 22 Nr. 3 EStG fallen, sofern keine andere Einkunftsart vorrangig ist.

Das betrifft beispielsweise die private Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände.

Wird die Vermietung dagegen nachhaltig und in unternehmerischer Weise betrieben, kann ein Gewerbebetrieb vorliegen.

Die steuerrechtliche Einordnung hängt deshalb von der konkreten Gestaltung ab.

Wie wird die Vermietung von Containern steuerlich behandelt?

Eine pauschale Einordnung jeder Containeranlage als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ist nicht möglich.

Entscheidend ist unter anderem,

  • ob der Anleger selbst Eigentümer des Containers wird,
  • wie die Vermietung organisiert ist,
  • ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und
  • wie das jeweilige Anlagemodell rechtlich ausgestaltet ist.

Gerade bei Container-Investments haben sich in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Vertragsmodelle entwickelt.

Was sind „andere Wirtschaftsgüter“ bei privaten Veräußerungsgeschäften?

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst grundsätzlich private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Bei Wirtschaftsgütern, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, kann sich die Frist nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlängern.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind nach dem Gesetz ausgenommen.

Es ist daher zu eng, die Vorschrift ausschließlich auf Edelmetalle, Oldtimer, Antiquitäten und Kunstwerke zu beziehen.

Wie werden Wertpapierveräußerungen besteuert?

Für die meisten nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Wertpapiere hängt die Besteuerung des Veräußerungsgewinns grundsätzlich nicht mehr von einer einjährigen Spekulationsfrist ab.

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Kapitalanlagen können nach § 20 EStG steuerpflichtige Kapitaleinkünfte darstellen.

Für Altbestände und besondere Finanzinstrumente können Sonderregeln gelten.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Arbeitslohn muss nicht in Geld ausgezahlt werden.

Auch Sachbezüge wie

  • Waren,
  • Dienstleistungen,
  • Unterkunft oder
  • bestimmte Nutzungsüberlassungen

können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.

Für bestimmte Sachbezüge gilt nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG derzeit eine monatliche 50-Euro-Freigrenze.

Der frühere Betrag von 44 Euro ist überholt.

Die Vorschrift gilt allerdings nicht unterschiedslos für jede Form eines geldwerten Vorteils.

Wie werden Personalrabatte des Arbeitgebers behandelt?

§ 8 Abs. 3 EStG enthält für bestimmte Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers eine besondere Bewertung.

Vom maßgeblichen Endpreis wird dabei zunächst ein Bewertungsabschlag von 4 % vorgenommen.

Der danach verbleibende Vorteil ist grundsätzlich bis zu einem Rabattfreibetrag von 1.080 Euro im Kalenderjahr steuerfrei.

Die Regelung gilt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 EStG.

Wann wird Wohnungsvermietung gewerblich?

Die langfristige Vermietung eigenen Grundbesitzes gehört grundsätzlich zur privaten Vermögensverwaltung.

Gewerblich kann die Tätigkeit werden, wenn besondere Leistungen oder eine unternehmerische Organisation hinzutreten, die deutlich über die gewöhnliche Vermietung hinausgehen.

Der bloße Umfang des Immobilienbestands führt nicht automatisch zu einem Gewerbebetrieb.

Ist die Vermietung möblierter Zimmer immer private Vermögensverwaltung?

Nein.

Auch möblierte Vermietung kann Vermögensverwaltung sein.

Bei hotelähnlichen Zusatzleistungen, besonders kurzfristiger Beherbergung, umfangreichen Serviceleistungen oder einer entsprechend gewerblichen Organisation kann die Tätigkeit jedoch Gewerbecharakter annehmen.

Die frühere Aussage, selbst Frühstück und umfangreiche Reinigungsleistungen änderten grundsätzlich nichts an der Vermögensverwaltung, ist daher zu pauschal.

Wann ist eine Vermietung auf Dauer angelegt?

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von Wohnraum wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf Dauer einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

Gegen eine dauerhafte Vermietungsabsicht können konkrete Umstände sprechen, beispielsweise wenn bereits bei Beginn feststeht, dass die Immobilie kurzfristig wieder

  • verkauft oder
  • selbst genutzt

werden soll.

Eine starre allgemeine Fünfjahresgrenze besteht hierfür nicht.

Ist ein Geschenk eines Kunden oder Patienten steuerpflichtig?

Das hängt davon ab, weshalb das Geschenk erfolgt.

Steht die Zuwendung wirtschaftlich in einem ausreichend engen Zusammenhang mit der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit, kann sie steuerpflichtige Einnahme darstellen.

Handelt es sich dagegen um eine rein privat motivierte Schenkung ohne hinreichenden Bezug zur Einkunftserzielung, liegt nicht allein deshalb einkommensteuerpflichtiger Arbeits- oder Betriebsertrag vor.

Gegebenenfalls kann dann jedoch Schenkungsteuerrecht relevant werden.

Einzelne Ausgaben

Was sind Kosten der privaten Lebensführung?

§ 12 EStG schließt bestimmte private Aufwendungen grundsätzlich vom einkommensteuerlichen Abzug aus.

Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für

  • den Haushalt,
  • den allgemeinen Lebensunterhalt und
  • andere privat veranlasste Lebensführungskosten.

Der Grund liegt in der Abgrenzung zwischen der privaten Einkommensverwendung und solchen Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung steuerpflichtiger Einkünfte dienen.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Nach § 20 Abs. 9 EStG wird bei Einkünften aus Kapitalvermögen ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen.

Bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt der gemeinsame Pauschbetrag 2.000 Euro.

Tatsächliche Werbungskosten können im Anwendungsbereich dieser Vorschrift grundsätzlich nicht zusätzlich abgezogen werden.

Was passiert mit Verlusten aus Aktienverkäufen?

Für Verluste aus Kapitalvermögen enthält § 20 Abs. 6 EStG besondere Verlustverrechnungsregeln.

Sie können grundsätzlich nicht mit beliebigen anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Für einzelne Arten von Kapitalverlusten können zusätzliche Beschränkungen bestehen.

Da § 20 Abs. 6 EStG in den vergangenen Jahren wiederholt geändert worden ist und einzelne Verlustverrechnungsbeschränkungen auch Gegenstand verfassungsrechtlicher Diskussionen waren, muss die konkrete Verlustart anhand des für das betreffende Steuerjahr geltenden Gesetzes geprüft werden.

Was gehört zur steuerlich abziehbaren Berufskleidung?

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG nennt typische Berufskleidung als Arbeitsmittel.

Dazu gehören insbesondere Kleidungsstücke, die

  • aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit nahezu ausschließlich beruflich getragen werden können oder
  • eine besondere berufliche Schutzfunktion erfüllen.

Typische Beispiele sind

  • Schutzkleidung,
  • Uniformen,
  • Amts- und Berufsroben.

Normale bürgerliche Kleidung wird grundsätzlich auch dann nicht zu steuerlich abziehbarer Berufskleidung, wenn sie tatsächlich ausschließlich bei der Arbeit getragen wird.

Wie kann die berufliche Nutzung von Telefon und Internet abgesetzt werden?

Beruflich beziehungsweise betrieblich verursachte Telekommunikationskosten können grundsätzlich anteilig berücksichtigt werden.

Der berufliche Anteil kann insbesondere durch

  • Einzelnachweise,
  • einen repräsentativen Nutzungszeitraum oder
  • andere nachvollziehbare Aufzeichnungen

ermittelt werden.

Für Arbeitnehmer akzeptiert die Finanzverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch Vereinfachungen.

Eine beliebig geschätzte Pauschale ohne nachvollziehbare Grundlage ist dagegen nicht generell garantiert.

Wie wird ein Disagio steuerlich behandelt?

Ein Disagio ist der Unterschied zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag.

Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere davon ab,

  • welcher Einkunftsart das Darlehen dient,
  • ob bilanziert wird oder Überschusseinkünfte vorliegen und
  • ob das Disagio als marktüblich anzusehen ist.

Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen können Rechnungsabgrenzungsvorschriften eingreifen.

Bei Vermietungseinkünften können besondere Regeln zur sofortigen oder zeitanteiligen Berücksichtigung gelten.

Eine pauschale Verteilung jedes Disagios über die gesamte Darlehenslaufzeit ist deshalb nicht für sämtliche Einkommensteuerfälle zutreffend.

Wie kann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden?

Die Regeln wurden gegenüber der früheren Rechtslage grundlegend geändert.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG grundsätzlich abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann in diesem Fall eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abgezogen werden.

Der frühere Höchstbetrag von 1.250 Euro bei fehlendem anderen Arbeitsplatz gilt nicht mehr.

Was ist die Homeoffice-Tagespauschale?

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG ermöglicht grundsätzlich eine Tagespauschale von 6 Euro für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und grundsätzlich keine außerhalb der Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.

Der Höchstbetrag beträgt 1.260 Euro pro Kalender- oder Wirtschaftsjahr.

Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, enthält das Gesetz eine zusätzliche Begünstigung.

Kann eine Arbeitsecke im Wohnzimmer berücksichtigt werden?

Eine Arbeitsecke ist grundsätzlich kein häusliches Arbeitszimmer, weil ein Arbeitszimmer regelmäßig ein räumlich abgeschlossener Raum sein muss, der nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wird.

Für die Homeoffice-Tagespauschale ist ein abgeschlossenes Arbeitszimmer dagegen nicht erforderlich.

Damit kann auch die berufliche Arbeit an einem geeigneten Arbeitsplatz innerhalb eines privat genutzten Raums unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Tagespauschale führen.

Wie werden Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienerwerb behandelt?

Kosten, die unmittelbar dem Erwerb der Immobilie dienen, sind grundsätzlich Anschaffungsnebenkosten.

Soweit sie auf ein abschreibbares Gebäude entfallen, werden sie regelmäßig zusammen mit den Gebäudeanschaffungskosten über die AfA berücksichtigt.

Kosten, die dagegen unmittelbar der Finanzierung dienen, können nach den jeweils anwendbaren Regeln Schuldzinsen beziehungsweise Finanzierungskosten darstellen.

Grund und Boden selbst wird nicht abgeschrieben.

Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ordnet bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen den Herstellungskosten eines Gebäudes zu.

Das gilt grundsätzlich, wenn

  • die Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung durchgeführt werden und
  • die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Die Folge ist insbesondere, dass die entsprechenden Kosten nicht sofort vollständig als Werbungskosten abgezogen werden können, sondern regelmäßig über die Gebäude-AfA berücksichtigt werden.

Das Gesetz enthält Ausnahmen und Abgrenzungsfragen, insbesondere für Erweiterungen und jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten.

Werden Anschaffungskosten netto oder brutto angesetzt?

Das hängt insbesondere davon ab, ob der Steuerpflichtige hinsichtlich der Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Abziehbare Vorsteuer gehört nach § 9b EStG grundsätzlich nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Ist die Vorsteuer dagegen wirtschaftlich endgültig vom Steuerpflichtigen zu tragen, kann sie Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sein.

Wann sind betriebliche Geschenke abziehbar?

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern.

Eine Ausnahme gilt nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 50 Euro nicht übersteigen.

Die frühere Grenze von 35 Euro ist überholt.

Daneben sind insbesondere Aufzeichnungs- und gegebenenfalls umsatzsteuerrechtliche Fragen zu beachten.

Wann sind Geschäftsessen steuerlich abziehbar?

Bei einer geschäftlich veranlassten Bewirtung dürfen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich 70 % der angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen den Gewinn mindern.

Vorausgesetzt werden insbesondere ordnungsgemäße Angaben zu

  • Ort,
  • Tag,
  • Teilnehmern,
  • Anlass und
  • Höhe der Bewirtungskosten.

Bei Bewirtungen eigener Arbeitnehmer können andere steuerrechtliche Regelungen gelten.

Sind besonders teure Firmenfahrzeuge vollständig abziehbar?

Nicht jede hohe Ausgabe ist bereits deshalb steuerlich unangemessen.

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG kann allerdings den Abzug von Aufwendungen begrenzen, die die Lebensführung berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind.

Bei besonders hochwertigen Fahrzeugen kommt es daher auf eine Gesamtwürdigung unter anderem von

  • Größe und Ertrag des Unternehmens,
  • Bedeutung des Repräsentationsaufwands,
  • betrieblicher Nutzung und
  • Art und Höhe der Kosten

an.

Wie werden berufliche Reisen steuerlich berücksichtigt?

Beruflich veranlasste Reisekosten können grundsätzlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Fahrtkosten,
  • Übernachtungskosten,
  • Verpflegungsmehraufwendungen und
  • Reisenebenkosten.

Für Verpflegungsmehraufwendungen gelten im Inland derzeit insbesondere Pauschalen von

  • 28 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit und
  • 14 Euro für bestimmte An- und Abreisetage beziehungsweise bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden.

Die früheren Beträge von 24 und 12 Euro sind überholt.

Können gemischt berufliche und private Reisen aufgeteilt werden?

Grundsätzlich ja, wenn sich die beruflichen und privaten Teile anhand objektiver Kriterien voneinander trennen lassen.

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat das frühere allgemeine Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen aufgegeben.

Gemeinsame Reisekosten können deshalb nach einem sachgerechten Maßstab aufgeteilt werden.

Kosten, die eindeutig nur dem privaten oder nur dem beruflichen Teil zuzuordnen sind, werden dagegen unmittelbar diesem Teil zugerechnet.

Was war die sogenannte Lebenskampftheorie?

Die historische „Lebenskampftheorie“ ordnete Bildungsaufwendungen weitgehend der privaten Lebensführung zu.

Sie ist als allgemeiner steuerrechtlicher Grundsatz heute überholt.

Für Aus- und Fortbildungskosten gelten stattdessen die heutigen gesetzlichen Regelungen.

Insbesondere muss unterschieden werden zwischen

  • Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium und
  • beruflich veranlassten Bildungsmaßnahmen nach bereits abgeschlossener Erstausbildung beziehungsweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Können Fachliteratur und Tageszeitungen abgesetzt werden?

Fachliteratur kann grundsätzlich als Arbeitsmittel abziehbar sein, wenn sie objektiv beruflich beziehungsweise betrieblich verwendet wird.

Allgemeine Tageszeitungen und allgemeinbildende Literatur gehören dagegen regelmäßig zur privaten Lebensführung, auch wenn daraus gelegentlich beruflich nützliche Informationen gewonnen werden.

Bei Publikationen mit eindeutigem beruflichem Spezialbezug kann die Beurteilung anders ausfallen.

Kann ein Sprachkurs steuerlich abgesetzt werden?

Ja, wenn ein hinreichend konkreter beruflicher oder betrieblicher Zusammenhang besteht.

Maßgeblich ist insbesondere,

  • warum die Sprache erlernt wird,
  • welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
  • ob private Interessen überwiegen.

Bei Sprachreisen ins Ausland sind private und berufliche Reiseanteile besonders sorgfältig abzugrenzen.

Kann ein Computer bei gemischter Nutzung abgesetzt werden?

Soweit ein Computer beruflich oder betrieblich genutzt wird, können die darauf entfallenden Kosten grundsätzlich berücksichtigt werden.

Bei gemischter Nutzung ist eine sachgerechte Aufteilung nach dem tatsächlichen Nutzungsumfang möglich, sofern dieser nachvollziehbar geschätzt oder nachgewiesen werden kann.

Für Computerhardware und Software bestehen außerdem steuerliche Vereinfachungsregeln zur Nutzungsdauer.

Müssen Betriebsausgaben notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll sein?

Grundsätzlich nicht.

Das Finanzamt tritt nicht an die Stelle des Unternehmers und entscheidet nicht allgemein, ob eine betriebliche Ausgabe wirtschaftlich klug war.

Entscheidend ist grundsätzlich die betriebliche Veranlassung.

Grenzen bestehen insbesondere bei

  • privater Veranlassung,
  • gesetzlichen Abzugsverboten und
  • unangemessenen Aufwendungen im Sinne spezieller Vorschriften.
Sind Geldstrafen und Geldbußen steuerlich abziehbar?

Grundsätzlich nein.

Für Geldstrafen und bestimmte vergleichbare Sanktionen bestehen gesetzliche Abzugsverbote.

Auch Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von deutschen oder bestimmten europäischen Behörden oder Gerichten verhängt werden, dürfen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG grundsätzlich den Gewinn nicht mindern.

Für mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zusammenhängende Anwalts- oder Verfahrenskosten ist dagegen gesondert zu prüfen, ob ein hinreichender betrieblicher oder beruflicher Zusammenhang besteht.

Kann man Einkommensteuer von der Einkommensteuer absetzen?

Nein.

§ 12 Nr. 3 EStG schließt insbesondere Steuern vom Einkommen grundsätzlich vom Abzug aus.

Die Einkommensteuer mindert deshalb nicht selbst noch einmal das zu versteuernde Einkommen.

Für andere Steuerarten kann die Behandlung anders sein.

Beispielsweise können bestimmte betriebliche Steuern als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, soweit kein spezielles Abzugsverbot eingreift.

Wie können Spenden an politische Parteien steuerlich berücksichtigt werden?

Für Zuwendungen an politische Parteien enthält § 34g EStG eine besondere Steuerermäßigung.

Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich grundsätzlich um 50 % der begünstigten Ausgaben, höchstens jedoch um

  • 825 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise
  • 1.650 Euro bei Zusammenveranlagung.

Diese Höchstbeträge entsprechen begünstigten Zuwendungen von 1.650 beziehungsweise 3.300 Euro.

Darüber hinaus können weitere Zuwendungen an politische Parteien innerhalb der Grenzen des § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Fahrtkosten

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsweg und Dienstfahrt?

Der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird steuerlich grundsätzlich nach den Regeln über die Entfernungspauschale behandelt.

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt dagegen vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird.

Für solche Auswärtstätigkeiten gelten grundsätzlich die Reisekostenvorschriften.

Die steuerliche Behandlung einer Fahrt hängt deshalb nicht allein davon ab, ob der Arbeitgeber sie als „Dienstfahrt“ bezeichnet.

Was ist die erste Tätigkeitsstätte?

§ 9 Abs. 4 EStG definiert die erste Tätigkeitsstätte grundsätzlich als eine ortsfeste betriebliche Einrichtung

  • des Arbeitgebers,
  • eines verbundenen Unternehmens oder
  • eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten,

der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.

Die Zuordnung durch den Arbeitgeber hat grundsätzlich Vorrang vor einer rein zeitlichen Betrachtung.

Fehlt eine solche dauerhafte Zuordnung, enthält das Gesetz weitere quantitative Kriterien.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG grundsätzlich 0,38 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Maßgeblich ist grundsätzlich nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.

Der abziehbare Betrag ist grundsätzlich auf 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt.

Ein höherer Betrag kann insbesondere berücksichtigt werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.

Die ältere Staffelung mit 0,30 Euro beziehungsweise 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer ist für 2026 überholt.

Kann man statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel abziehen?

Nach § 9 Abs. 2 EStG können Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

Es besteht deshalb nicht einfach für jeden einzelnen Arbeitstag ein beliebiges Wahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und Entfernungspauschale.

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird nach § 9a EStG ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt, soweit nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.

Der frühere Betrag von 1.000 Euro ist überholt.

Wie wird die Privatnutzung eines Dienstwagens besteuert?

Darf ein Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw auch privat nutzen, entsteht grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Dieser kann insbesondere nach der

  • 1-%-Regelung oder
  • Fahrtenbuchmethode

bewertet werden.

Bei der 1-%-Regelung wird grundsätzlich monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich bestimmter Sonderausstattung angesetzt.

Für Elektro- und bestimmte Hybridelektrofahrzeuge bestehen Begünstigungen.

Reicht ein Fahrtenbuch für drei repräsentative Monate?

Nein.

Wer die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der Fahrtenbuchmethode ermitteln möchte, benötigt grundsätzlich ein ordnungsgemäßes, zeitnahes und fortlaufendes Fahrtenbuch für den maßgeblichen Besteuerungszeitraum.

Ein lediglich drei Monate geführtes repräsentatives Fahrtenbuch kann nicht allgemein an die Stelle des gesetzlich verlangten ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs treten.

Kann ein Fahrtenbuch in Excel geführt werden?

Eine nachträglich beliebig veränderbare Excel-Tabelle erfüllt die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch grundsätzlich nicht.

Ein elektronisches Fahrtenbuch kann zulässig sein, wenn nachträgliche Veränderungen

  • technisch ausgeschlossen oder
  • in der Datei nachvollziehbar dokumentiert

werden.

Das Fahrtenbuch muss insbesondere zeitnah und in geschlossener Form geführt werden.

Wie wird die Fahrt mit dem Dienstwagen zur ersten Tätigkeitsstätte besteuert?

Kann ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, erhöht sich der geldwerte Vorteil grundsätzlich um 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist stattdessen eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten möglich.

Wie werden Elektro-Dienstwagen besteuert?

Für bestimmte Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gelten gegenüber der normalen 1-%-Regelung besondere Bewertungsvergünstigungen.

Je nach Fahrzeug, Anschaffungszeitpunkt, Listenpreis und technischen Voraussetzungen wird bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nur ein bestimmter Bruchteil des Bruttolistenpreises angesetzt.

Da diese Voraussetzungen wiederholt gesetzlich geändert wurden, muss für das konkrete Fahrzeug der im jeweiligen Anschaffungs- beziehungsweise Überlassungszeitraum geltende § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geprüft werden.

Absetzungen für Abnutzung (AfA)

Was sind Absetzungen für Abnutzung?

Bei Wirtschaftsgütern, die über mehrere Jahre zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten häufig nicht vollständig im Anschaffungsjahr abgezogen werden.

Stattdessen werden sie grundsätzlich auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Diese steuerliche Abschreibung bezeichnet man als Absetzung für Abnutzung (AfA).

Wann beginnt die AfA?

Die AfA beginnt grundsätzlich, sobald das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt und zur Einkunftserzielung nutzbar ist.

Bei Anschaffung im Laufe eines Jahres ist die Jahres-AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern grundsätzlich zeitanteilig zu berücksichtigen.

Entscheidend ist daher nicht zwingend der Tag der Rechnungsstellung oder Bezahlung.

Was ist der Anschaffungszeitpunkt?

Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut erhält.

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern ist das häufig mit der Lieferung beziehungsweise Übergabe verbunden.

Bei Immobilien ist regelmäßig der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten von besonderer Bedeutung.

Wann endet die AfA?

Die planmäßige AfA endet grundsätzlich, wenn

  • die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vollständig abgeschrieben sind,
  • das Wirtschaftsgut veräußert oder entnommen wird oder
  • es aus anderen Gründen nicht mehr zum betreffenden steuerlichen Vermögen gehört.

Eine vollständige Abschreibung bedeutet nicht, dass ein weiterhin genutztes Wirtschaftsgut tatsächlich wertlos sein muss.

Was sind Anschaffungskosten?

Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB grundsätzlich die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand

  • zu erwerben und
  • in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,

soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Hinzu kommen Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten.

Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

Gehört Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten?

Das hängt davon ab, ob die Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann.

Kann der Steuerpflichtige die Vorsteuer abziehen, gehört sie grundsätzlich nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Ist kein Vorsteuerabzug möglich, kann die Umsatzsteuer dagegen Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sein.

Gibt es eine degressive AfA?

Für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bestehen beziehungsweise bestanden je nach Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt gesetzliche Möglichkeiten einer degressiven AfA.

Da diese Regelungen in den vergangenen Jahren mehrfach befristet, wieder eingeführt und verändert wurden, muss bei einem konkreten Wirtschaftsgut der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungszeitpunkt geprüft werden.

Eine zeitlose Aussage, die degressive AfA sei generell abgeschafft oder generell immer zulässig, wäre daher falsch.

Was bedeutet „pro rata temporis“?

„Pro rata temporis“ bedeutet zeitanteilig.

Wird ein bewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut beispielsweise erst im Laufe eines Jahres angeschafft, wird die Jahres-AfA grundsätzlich für jeden vollen Monat berücksichtigt, in dem das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen gehört beziehungsweise zur Einkunftserzielung zur Verfügung steht.

Einkommensteuer und Verfassungsrecht

Welche verfassungsrechtlichen Grundsätze gelten im Einkommensteuerrecht?

Das Einkommensteuerrecht muss insbesondere die Grundrechte und die verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien beachten.

Von besonderer Bedeutung sind:

  • Art. 3 Abs. 1 GG – allgemeiner Gleichheitssatz und Belastungsgleichheit,
  • Art. 6 Abs. 1 GG – Schutz von Ehe und Familie,
  • Art. 12 Abs. 1 GG – Berufsfreiheit in besonderen Konstellationen,
  • Art. 14 Abs. 1 GG – Eigentum bei bestimmten steuerlichen Belastungen,
  • Art. 19 Abs. 4 GG – effektiver Rechtsschutz,
  • Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG – Recht auf den gesetzlichen Richter und
  • Art. 103 Abs. 1 GG – rechtliches Gehör.

Besonders häufig steht im Steuerrecht die Frage im Mittelpunkt, ob wesentlich gleiche Sachverhalte gleich und wesentlich unterschiedliche Sachverhalte ihrer Eigenart entsprechend unterschiedlich behandelt werden.

Was bedeutet steuerliche Belastungsgleichheit?

Der Gesetzgeber besitzt bei der Gestaltung des Steuerrechts einen erheblichen Spielraum.

Hat er jedoch eine bestimmte Belastungsentscheidung getroffen, muss das daraus entstehende System grundsätzlich gleichheitsgerecht und folgerichtig ausgestaltet werden.

Ungleichbehandlungen benötigen einen hinreichenden sachlichen Grund.

Dabei hängt die verfassungsrechtliche Prüfungsdichte unter anderem von Art und Gewicht der Differenzierung ab.

Ist jede ungleiche steuerliche Behandlung verfassungswidrig?

Nein.

Art. 3 Abs. 1 GG verlangt nicht, dass sämtliche Steuerpflichtigen in jeder Hinsicht identisch behandelt werden.

Der Gesetzgeber darf insbesondere

  • typisieren,
  • pauschalieren,
  • Freibeträge vorsehen,
  • Förderzwecke verfolgen und
  • unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich behandeln.

Verfassungsrechtlich problematisch wird eine Differenzierung insbesondere dann, wenn für sie kein hinreichender sachlicher Grund besteht oder die gesetzgeberische Belastungsentscheidung widersprüchlich beziehungsweise gleichheitswidrig ausgestaltet wird.

Ist das objektive Nettoprinzip unmittelbar ein Grundrecht?

Nein.

Das objektive Nettoprinzip ist nicht als eigenständiges Grundrecht im Grundgesetz formuliert.

Es spielt jedoch bei der Prüfung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG und des Prinzips einer Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eine bedeutende Rolle.

Der Gesetzgeber darf von einer vollständigen Berücksichtigung aller Erwerbsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen abweichen. Solche Abweichungen benötigen jedoch eine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung.

Kann gegen Einkommensteuerbescheide Verfassungsbeschwerde erhoben werden?

Grundsätzlich kann auch ein Einkommensteuerverfahren in eine Verfassungsbeschwerde münden.

Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch keine weitere Instanz zur normalen Auslegung des Einkommensteuergesetzes.

Vor einer Verfassungsbeschwerde müssen grundsätzlich die eröffneten und zumutbaren fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Der übliche Weg kann insbesondere über

  • Einspruch beim Finanzamt,
  • Klage zum Finanzgericht,
  • gegebenenfalls Revision zum Bundesfinanzhof oder Nichtzulassungsbeschwerde und
  • gegebenenfalls eine fachgerichtliche Anhörungsrüge

führen.

Welche Rechtsbehelfe tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Verfahren ab.

Wann wird ein Einkommensteuerfall zu einem Verfassungsrechtsfall?

Ein bloßer Fehler bei der Anwendung des Einkommensteuergesetzes reicht grundsätzlich nicht.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung kann insbesondere angezeigt sein, wenn beispielsweise

  • eine gesetzliche Besteuerungsregel gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen könnte,
  • eine gesetzgeberische Typisierung die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitet,
  • ein Finanzgericht entscheidungserheblichen Vortrag unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG übergeht,
  • effektiver Rechtsschutz in verfassungsrechtlich erheblicher Weise verkürzt wird,
  • eine gerichtliche Entscheidung objektiv willkürlich ist oder
  • das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wird.

Das Bundesverfassungsgericht prüft dagegen nicht allgemein erneut, ob das Finanzamt einzelne Werbungskosten richtig berechnet oder der Bundesfinanzhof das Einkommensteuerrecht einfachrechtlich überzeugend ausgelegt hat.

Kann eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Steuergesetz gerichtet werden?

Das ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Grundsätzlich verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass zunächst die fachrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen.

Bei Steuergesetzen bedeutet dies häufig, dass zunächst

  • der Steuerbescheid,
  • das Einspruchsverfahren und
  • der Finanzrechtsweg

durchlaufen werden müssen.

Eine unmittelbar gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde unterliegt zusätzlich insbesondere den Anforderungen an eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit.

Ist das Bundesverfassungsgericht eine weitere Steuerinstanz?

Nein.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht als „Superrevisionsgericht“ über die richtige Anwendung des Einkommensteuergesetzes.

Die Auslegung und Anwendung des einfachen Steuerrechts ist grundsätzlich Sache der Finanzbehörden und Finanzgerichte.

Verfassungsrechtlich relevant wird ein Fehler erst dann, wenn die angegriffene Entscheidung gerade spezifisches Verfassungsrecht verletzt.

Der Schwerpunkt von Abamatus liegt deshalb nicht in der allgemeinen laufenden Einkommensteuerberatung oder der Erstellung von Steuererklärungen, sondern in der verfassungsrechtlichen Prüfung von Steuerverfahren, Grundrechtsfragen und möglichen Verfassungsbeschwerden.