Jeder Staat muss von irgendetwas leben. Die „Einnahmen“ des Staates, die dieser von seinen Bürgern bezieht, bezeichnet man als Steuern.
Unter diesem Sammelbegriff der Steuern sind mittlerweile viele verschiedene Steuern bekannt. Kaum ein Lebensbereich wird heute nicht besteuert, seien es nun Einkommen, Umsätze, der Betrieb eines Unternehmens oder Erbschaften. Auch das Vermögen ist prinzipiell einer Steuer unterworfen, diese wird jedoch derzeit nicht erhoben. Zudem gibt es Sondersteuern für den Kauf bestimmter Produkte, ob nun Benzin, Zigaretten, Alkohol oder Grundstücke.
All diese Steuerarten bringen ihre ganz eigenen Regeln, Freibeträge, Steuersätze und Ausnahmen mit sich, die ein speziellen Gesetzen niedergeschrieben sind.
Daneben gibt es aber auch noch allgemeine Regelungen, die auf alle Steuern in gleicher Weise anwendbar sind. Dabei geht es meist um die Steuererhebung, den Erlass von Steuerbescheiden, die Reaktion auf das Unterlassen der Steuerzahlung und die sonstige Steuerverwaltung durch die Finanzämter. Diese Regelungen finden sich in allgemeiner Form in der Abgabenordnung (AO).
Ebenfalls in der Abgabenordnung ist das Steuerstrafrecht normiert, also die Straftaten, die man begeht, wenn man bspw. über seine Steuerpflicht täuscht, Einnahmen weglässt, Ausgaben erfindet oder andere Tatsachen zu seinen Gunsten manipuliert, um weniger Steuern zahlen zu müssen.
Rechtsanwalt Thomas Hummel gibt auf diesen Seiten einen ersten Überblick über das deutsche Steuerrecht. Besonderes Augenmerk liegt aber auf der Kerntätigkeit der Kanzlei, dem Verfassungsrecht. Daher wird auch das Konfliktfeld zwischen dem Steuerrecht und den persönlichen Grundrechten sowie die Verfassungsbeschwerde in steuerlichen Sachverhalten breit dargelegt.