Ja, in dieser Sonderkonstellation geht das.
Beispiel: Ein Anwalt veranstaltet einen Kongress zum internationalen Patentrecht in New York und macht anschließend noch drei Tage Urlaub. Da er ohnehin zum Kongress hätte anreisen müssen, wären die Anreisekosten ohnehin angefallen. Der private Anteil war somit keine Motivation für die Reise mehr, sondern wurde nur noch bei Gelegenheit unternommen. Die Flugkosten können daher komplett abgesetzt werden.