Bei Erhalt eines Schecks ist der Zufluss schon mit der Entgegennahme erfolgt. Wann man diesen einlöst, ist nicht erheblich. Etwas anderes gilt nur, wenn der Scheck noch nicht sofort, sondern erst nach einem gewissen Zeitraum einlösbar ist.
Bei Erhalt eines Schecks ist der Zufluss schon mit der Entgegennahme erfolgt. Wann man diesen einlöst, ist nicht erheblich. Etwas anderes gilt nur, wenn der Scheck noch nicht sofort, sondern erst nach einem gewissen Zeitraum einlösbar ist.