Ja, allerdings trägt er die Beweislast. Er muss darlegen und beweisen, dass er die Entscheidung zum Weiterverkauf oder zur Eigennutzung erst nach dem Kauf gefasst hat, er also im Moment der Anschaffung Gewinnerzielungsabsicht hatte.
Ja, allerdings trägt er die Beweislast. Er muss darlegen und beweisen, dass er die Entscheidung zum Weiterverkauf oder zur Eigennutzung erst nach dem Kauf gefasst hat, er also im Moment der Anschaffung Gewinnerzielungsabsicht hatte.