Das kommt darauf an, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt ist, § 9b EStG. Es werden also immer die tatsächlich aufgewandten Kosten angesetzt – und wenn man die Mehrwertsteuer tatsächlich bezahlt, kann man sie auch mitrechnen.
Das kommt darauf an, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt ist, § 9b EStG. Es werden also immer die tatsächlich aufgewandten Kosten angesetzt – und wenn man die Mehrwertsteuer tatsächlich bezahlt, kann man sie auch mitrechnen.